Willigen Oberdorf
Die amtlich vorgeschriebenen Publikationen (Baugesuche, Planauflage etc.) sind nachstehend aufgelistet.
Die Detailangaben sind dem 'Anzeiger Oberhasli' zu entnehmen.
Schwellenkorporation Schattenhalb
Anhang II zum Organisationsreglement
Mit Verfügung vom 28.07.2015 des Tiefbauamtes Kantons Bern wird bekannt gegeben, dass der Anhang II (Version
vom 27. November 2014) vom Organisationsreglement genehmigt wurde. Dieser tritt somit rückwirkend auf den
01.01.2015 in Kraft. Die Schwellenkorporationskommission
Öffentliche Planauflage
Überbauungsordnung Deponie Müör mit Baubewilligung nach Art.88. Abs.6 BauG und Waldfeststellungsverfahren
nach Art. 10,Abs. " WaG
Regionaler Richtplan, Objekt Deponie Müör
Abbau, Deponie, Transport: Mitwirkungsauflage
Die Regionalkonferenz Oberland-Ost bringt gestützt auf Art. 58 des kantonalen Baugesetzes die Neuaufnahme des
Deponiestandortes Müör, Schattenhalb, in den regionalen 'Richtplan Abbau, Deponie, Transport' zur öffentlichen Mitwirkung.
Das Objektblatt und der Erläuterungsbericht zur Richtplanergänzung mit dem Deponiestandort Müör liegen vom 24. Dezember 2015
bis 24. Januar 2016 jeweils währen den üblichen Öffnungszeiten auf:
- Geschäftsstelle Regionalkonferenz Oberland-Ost, Jungfraustrasse 38, 3800 Interlaken
- Gemeindeverwaltung Schattenhalb
Die Unterlagen können auch im Internet unter www.oberland-ost.ch (Aktuell) eingesehen werden.
Mitwirkungseingaben sind schriftlich einzureichen an:
- Regionalkonferenz Oberland-Ost, Vermerk *Mitwirkung ADT", Postfach 312, 3800 Interlaken oder per E-Mail: region@oberland-ost.ch.