Willigen Oberdorf
Die amtlich vorgeschriebenen Publikationen (Baugesuche, Planauflage etc.) sind nachstehend aufgelistet. Die Detailangaben sind dem 'Anzeiger Oberhasli' zu entnehmen.

Schwellenkorporation Schattenhalb

Anhang II zum Organisationsreglement Mit Verfügung vom 28.07.2015 des Tiefbauamtes Kantons Bern wird bekannt gegeben, dass der Anhang II (Version vom 27. November 2014) vom Organisationsreglement genehmigt wurde. Dieser tritt somit rückwirkend auf den 01.01.2015 in Kraft. Die Schwellenkorporationskommission

Öffentliche Planauflage

Überbauungsordnung Deponie Müör mit Baubewilligung nach Art.88. Abs.6 BauG und Waldfeststellungsverfahren nach Art. 10,Abs. " WaG

Regionaler Richtplan, Objekt Deponie Müör

Abbau, Deponie, Transport: Mitwirkungsauflage
Die Regionalkonferenz Oberland-Ost bringt gestützt auf Art. 58 des kantonalen Baugesetzes die Neuaufnahme des Deponiestandortes Müör, Schattenhalb, in den regionalen 'Richtplan Abbau, Deponie, Transport' zur öffentlichen Mitwirkung. Das Objektblatt und der Erläuterungsbericht zur Richtplanergänzung mit dem Deponiestandort Müör liegen vom 24. Dezember 2015 bis 24. Januar 2016 jeweils währen den üblichen Öffnungszeiten auf:
- Geschäftsstelle Regionalkonferenz Oberland-Ost, Jungfraustrasse 38, 3800 Interlaken
- Gemeindeverwaltung Schattenhalb
Die Unterlagen können auch im Internet unter www.oberland-ost.ch (Aktuell) eingesehen werden.
Mitwirkungseingaben sind schriftlich einzureichen an:
- Regionalkonferenz Oberland-Ost, Vermerk *Mitwirkung ADT", Postfach 312, 3800 Interlaken oder per E-Mail: region@oberland-ost.ch.

aareschlucht
Reichenbachtal
Haslital